Fachgebunde und/oder allgemeine Hochschulreife
Einbringungsfähige Halbjahresleistungen

Regelungen zur Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses im Überblick.
- Alle Fächer stehen im Zeugnis, für den Notendurchschnitt zählen Musik und Szenisches Gestalten nicht mit.
- Pro einbringungsfähigem Fach kann maximal eine Halbjahresleistung gestrichen werden.
- Das Seminar kann nicht gestrichen werden.
- Jeder Schüler und jede Schülerin kann sich auf Antrag in zwei Fächern der schriftlichen Abschlussprüfung (außer im Fach Englisch) einer mündlichen Prüfung unterziehen. Im Fach Englisch ist eine mündliche Gruppenprüfung verpflichtend.
- Rechenbeispiel: Schriftliche Prüfung: 3 Punkte, Mündliche Prüfung 5 Punkte (2 · 3 + 5) : 3 = 3,6 Prüfungsergebnis: 4 Punkte
- Bildung der Gesamtergebnisse: Halbjahresergebnisse: 6, 5 Prüfungsergebnis: 4 Punkte;
(6 + 5 + 2 · 4) : 4 = 4,75 Gesamtergebnis: 5 Punkte - Eine Teilnahme an der Abschlussprüfung ist ausgeschlossen,
- wenn ein Halbjahresergebnis 0 Punkte ist, entstanden durch: Versäumen und nicht ausreichende Entschuldigung eines angekündigten Leistungsnachweises oder Verweigerung einer Leistung oder
- der Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
- mehr als 5 unentschuldigte Fehltage vorliegen
Abschlussergebnis und Ermittlung der Durchschnittsnote

Fachgebundene Hochschulreife/
Allgemeine Hochschulreife FOS

Ausweisung der Niveaustufen für Fremdsprachen
Die Niveaustufe
Englisch B2+
Fremdsprache (fortgeführt als Wahlfach) B1+
Fremdsprache (Anfänger) B1
wird ausgewiesen, wenn mindestens 4 Punkte erreicht werden im Halbjahresergebnis 13/2 oder im Prüfungsergebnis und in einem fiktiven Gesamtergebnis des Faches bei dem alle einbringungsfähigen Halbjahresergebnisse berücksichtigt werden, auch die gestrichenen, die o. a. Punktezahl erreicht wird.