Fachabitur
Einbringungsfähige Halbjahresleistungen

Regelungen zur Festsetzung des Prüfungs- und Abschlussergebnisses im Überblick.
- Alle Fächer stehen im Zeugnis; für den Notendurchschnitt zählen Sport, Musik, Szenisches Gestalten und Studier-und Arbeitstechniken nicht mit.
- Pro einbringungsfähiges Fach kann max. ein Halbjahresergebnis gestrichen werden.
- Das Fachreferat und fpA können nicht gestrichen werden.
- Jeder Schüler kann sich auf Antrag in 2 Fächern der schriftlichen Abschlussprüfung einer mündlichen Prüfung unterziehen.
- Prüfungsergebnis: Durchschnitt der zweifachen Punktzahl der schriftlichen und einfachen Punktzahl der mündlichen Prüfung (2x schriftlich + 1x mündlich) / 3
- Bildung der Gesamtergebnisse (GE) für die Unterrichtsfächer: Durchschnittswert aus den eingebrachten Halbjahresleistungen und bei Prüfungsfächern dem dreifachen Prüfungsergebnis
- Beispiel: Halbjahresergebnisse: 4, 6, 5 Prüfungsergebnis: 4 ( 4 + 6 + 5 + 3 · 4 ) : 6 = 4,5 Gesamtergebnis: 5 Punkte
- Eine Teilnahme an der Abschlussprüfung ist ausgeschlossen, wenn
- ein Halbjahresergebnis 0 Punkte ist, entstanden durch: Versäumen und nicht ausreichende Entschuldigung eines angekündigten Leistungsnachweises; Verweigerung einer Leistung; nicht termingerechte Abgabe der Seminararbeit (13. Klasse) oder
- der Schulabschluss nicht mehr erreicht werden kann oder
- mehr als 5 unentschuldigte Fehltage vorliegen.
Abschlussergebnis und Ermittlung der Durchschnittsnote

Bestehensregelungen Fachabitur FOS
