Hinweise zur Notengebung und -berechnung
Die Notengebung erfolgt in Form von Notenpunkten.

Achtung: Durchschnittswerte unter 1,00 führen jeweils zur Wertung mit 0 Punkten.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf Halbjahresleistungen. Dabei wird unterschieden zwischen Schulaufgaben (SA) und sonstigen Leistungen (sL). Zu den sonstigen Leistungen gehören Stegreifaufgaben („Exen“), mündliche und praktische Leistungen (die i.d.R. einfach gewertet werden) sowie Kurzarbeiten (die i.d.R. zweifach gewertet werden).
In Fächern mit Schulaufgaben (SA) wird diese und der Durchschnittswert der sonstigen Leistungen addiert und das Ergebnis wird durch zwei geteilt (1:1).
Die Probezeit in der 11. Jahrgangsstufe ist bestanden, wenn
- die fachpraktische Ausbildung fpA mit mindestens 4 NP durchlaufen wurde UND kein Teilbereich der fpA (fachpraktische Anleitung, fachpraktische Vertiefung und fachpraktische Tätigkeit) mit 0 NP bewertet wurde UND
- kein Fach schlechter als 4 NP ist oder 1x Note 5 (3 NP, 2NP oder 1 NP) UND der Gesamtdurchschnitt der Halbjahresleistung mindestens 5 NP beträgt oder 2x Note 5 bzw. 1x Note 6 UND der Gesamtdurschnitt der Halbjahresleistung mindestens 6 Notenpunkte beträgt.
Weitere wichtige Hinweise:
- Halbjahresleistungen des 2. Schulhalbjahres können in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen werden und zählen zum Notendurchschnitt.
- Die beiden Halbjahresleistungen der fpA werden in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen und zählen zum Notendurchschnitt.
- Die Punkte der Fächer Geschichte, Rechtslehre sowie Chemie können je nach Ausbildungsrichtung mit beiden Halbjahresleistungen (1. und 2. Halbjahr) in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen werden und zählen zum Notendurchschnitt