Hinweise zur Notengebung und -berechnung

Die Probezeit in der 11. Jahrgangsstufe ist bestanden, wenn

  • die fachpraktische Ausbildung fpA mit mindestens 4 NP durchlaufen wurde UND kein Teilbereich der fpA (fachpraktische Anleitung, fachpraktische Vertiefung und fachpraktische Tätigkeit) mit 0 NP bewertet wurde UND
  • kein Fach schlechter als 4 NP ist oder 1x Note 5 (3 NP, 2NP oder 1 NP) UND der Gesamtdurchschnitt der Halbjahresleistung mindestens 5 NP beträgt oder 2x Note 5 bzw. 1x Note 6 UND der Gesamtdurschnitt der Halbjahresleistung mindestens 6 Notenpunkte beträgt.

Weitere wichtige Hinweise:

  • Halbjahresleistungen des 2. Schulhalbjahres können in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen werden und zählen zum Notendurchschnitt.
  • Die beiden Halbjahresleistungen der fpA werden in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen und zählen zum Notendurchschnitt.
  • Die Punkte der Fächer Geschichte, Rechtslehre sowie Chemie können je nach Ausbildungsrichtung mit beiden Halbjahresleistungen (1. und 2. Halbjahr) in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen werden und zählen zum Notendurchschnitt